Saal "STOLZ" im Messe Wien Exhibition & Congress Center |
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Zahlen und Fakten Saal "STOLZ" |
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| Raumhöhe: |
ca. 3,9m (max. Bauhöhe = 3,5m) |
| Boden: |
Parkett |
| Lastenlift Maße: |
2,38m breit x 2,40m hoch |
| Lichleistung Stolz |
Die Lichtleistung Stolz beträgt am Boden gemessen 660 – 700 Lux. |
| Bühnenhöhe: |
mögliche Bühnenhöhen: 40 cm – 60 cm – 80 cm – 100 cm |
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ACHTUNG: keine Hängepunkte!!! |
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| STOLZ |
Fläche in m² |
Reihe |
Klassen-
zimmer |
Bankett |
| Stolz 1 |
248 |
190 |
104 |
100 |
| Stolz 2 |
248 |
190 |
104 |
100 |
| Stolz 1 und 2 |
498 |
410 |
230 |
200 |
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Impressionen Saal "STOLZ" |
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Sondervarianten und Ausstellungen Saal "STOLZ" |
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Auf Grund flexibler mobiler Trennwände gibt es viele zusätzliche Saalvarianten. Ebenso können auch alle Foyers für div. Veranstaltungen genutzt, oder in die Säle integriert werden. In diesem Fall ist mit € 5,10 pro Brutto-m² und Tag zu kalkulieren. |
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Nutzungsdauer |
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- Für Auf- und Abbautage im Congress Center werden 50% des Miettarifes verrechnet.
- Ganztag: Blockzeit von 10 Std. in der Zeit von 0.00 - 24.00 Uhr
Halbtag: Blockzeit von 6 Std. in der Zeit von 0.00 - 24.00 Uhr
- Der Halbtages-Tarif gilt nur am ersten und letzten Tag einer mehrtägigen Veranstaltung bzw. für Halbtags-Veranstaltungen
- Wird bei einer Ganztagesmiete der Raum länger als die vereinbarten 10 Stunden benützt, wird pro jeder weiteren Stunde 1/10 des Tagestarifes verrechnet.
- Wird bei einer Halbtagesmiete der Raum länger als die vereinbarten 6 Stunden benutzt, dann kommt automatisch der Tagestarif zur Anwendung
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Tarife und Abgaben |
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % UST und 1 % Rechtsgebühr (*)
Alle Saalmietpreise beinhalten folgende Leistungen:
- eine einmalig gewünschte Bestuhlungsvariante
(Theater-, Klassenzimmer, Bankettbestuhlung an eckigen Tischen;
runde Bankettbestuhlung sowie Bühnenelemente gg. Aufpreis)
- eine einmalige tägliche Reinigung vor Beginn der Veranstaltung
- Standardbeleuchtung
- Heizung und Belüftung
Die Bestuhlung muss mind. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden. Kurzfristig auftretende Zusatzwünsche während oder nach Beendigung des Aufbaues versuchen wir zu erfüllen, diese werden jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt
(*) Gemäß § 15 Abs. 2 des Gebührengesetzes 1957 in der Fassung der Gebührennovelle 1976, BGBI. Ne. 668/76 vom 30.11.76, ist die Reed Messe Wien verpflichtet ein Prozent des
Bruttorechnungsbetrages einzuheben und an das Finanzamt abzuführen.
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Anfrage Saal "STOLZ" |
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| Gerne übermitteln wir Ihnen auf Wunsch ein detailliertes Angebot auf Basis der jeweils gültigen Preisliste.
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