| LEHÁR |
Fläche in m² |
Reihe |
Klassen-
zimmer |
Bankett |
| Lehár 1 |
257 |
210 |
110 |
100 |
| Lehár 2 |
257 |
210 |
110 |
100 |
| Lehár 3 |
257 |
210 |
110 |
100 |
| Lehár 4 |
257 |
210 |
110 |
100 |
| Lehár 1 und 2 |
517 |
440 |
250 |
200 |
| Lehár 1,2 und 3 |
776 |
710 |
390 |
320 |
| Lehár 1,2, 3 und 4 |
1.036 |
1020 |
540 |
430 |
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SONDERVARIANTEN UND AUSTELLUNGEN
Auf Grund flexibler mobiler Trennwände gibt es viele zusätzliche Saalvarianten. Ebenso können auch alle Foyers für div. Veranstaltungen genutzt, oder in die Säle integriert werden. In diesem Fall ist mit € 5,10 pro Brutto-m² und Tag zu kalkulieren.
Raumhöhen:
EG: Bereich Stolz: 3,50 Meter
Bereich Lehar/Strauss: 7,00 Meter
OG: Bereich Schubert 3,50 Meter
NUTZUNGSDAUER
- Für Auf- und Abbautage im Congress Center werden 50% des Miettarifes verrechnet.
- Ganztag: Blockzeit von 10 Std. in der Zeit von 0.00 - 24.00 Uhr
Halbtag: Blockzeit von 6 Std. in der Zeit von 0.00 - 24.00 Uhr
- Der Halbtages-Tarif gilt nur am ersten und letzten Tag einer mehrtägigen Veranstaltung bzw. für Halbtags-Veranstaltungen
- Wird bei einer Ganztagesmiete der Raum länger als die vereinbarten 10 Stunden benützt, wird pro jeder weiteren Stunde 1/10 des Tagestarifes verrechnet.
- Wird bei einer Halbtagesmiete der Raum länger als die vereinbarten 6 Stunden benutzt, dann kommt automatisch der Tagestarif zur Anwendung
TARIFE UND ABGABEN
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % UST und 1 % Rechtsgebühr (*)
Alle Saalmietpreise beinhalten folgende Leistungen:
- eine einmalig gewünschte Bestuhlungsvariante
(Theater-, Klassenzimmer, Bankettbestuhlung an eckigen Tischen;
runde Bankettbestuhlung sowie Bühnenelemente gg. Aufpreis)
- eine einmalige tägliche Reinigung vor Beginn der Veranstaltung
- Standardbeleuchtung
- Heizung und Belüftung
Die Bestuhlung muss mind. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden. Kurzfristig auftretende Zusatzwünsche während oder nach Beendigung des Aufbaues versuchen wir zu erfüllen, diese werden jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt
(*) Gemäß § 15 Abs. 2 des Gebührengesetzes 1957 in der Fassung der Gebührennovelle 1976, BGBI. Ne. 668/76 vom 30.11.76, ist die Reed Messe Wien verpflichtet ein Prozent des
Bruttorechnungsbetrages einzuheben und an das Finanzamt abzuführen.
Gerne übermitteln wir Ihnen auf Wunsch ein detailliertes Angebot auf Basis der jeweils gültigen Preisliste.
>> zum Anfrageformular |
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