Förderungen: Ein Schirm für stürmische Zeiten

Förderungen: Ein Schirm für stürmische Zeiten

© Shutterstock

Wenn es regnet, dann schüttet es. Zeiten wie diese sind für Veranstalter besonders herausfordernd. Es gilt daher sich zeitgerecht nach einem Schutz umzusehen, der einen gut durch den Sturm bringt. Die Regierung hat in diesem Sinne einen 300 Millionen Euro schweren Schutzschirm geschaffen, mit dem Ziel der mit Absagen und Einschränkungen kämpfenden Veranstaltungs- und Messebranche unter die Arme zu greifen.

Der Regierungs-Schirm im Detail

Anträge für die Förderung können bis 15. Juni 2021 über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden und betreffen Kosten, die aus der COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung einer Veranstaltung resultieren und nach der Antragsstellung angefallen sind. Der zeitliche Rahmen der Förderung erstreckt sich auf Veranstaltungen bis Ende des Jahres 2022. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Zu den förderbaren Kosten zählen sowohl nicht mehr stornierbare Aufwendungen von Drittleistern (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Veranstaltungsort) als auch Personalkosten, die direkt mit Planung oder Durchführung der Veranstaltung zusammenhängen.

Ein Schirm für Wien

Auch die Stadt Wien bietet Förderungen zur Krisenbewältigung. Im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes stellt die Stadt eine neue Kongressförderung des WienTourismus zur Verfügung – in Summe 4 Millionen Euro. Mit gutem Grund: Wien hat eine wesentliche Rolle als internationale Kongressstadt inne und generiert jährlich eine enorme Wertschöpfung. Die Förderung kann sowohl für die Akquise von großen Kongressen als auch für Firmenveranstaltungen eingesetzt werden. Es handelt sich um eine doppelte Wirtschaftsförderung für Tagungen einerseits und für die Auftragnehmer (z.B. Hotels, Gastronomie, Eventveranstalter) andererseits.

Die Details für die verschiedenen Fördermodule nach Besucheranzahl befinden sich aktuell noch in Ausarbeitung. Ein Modul, welches speziell hybride Veranstaltungen fördert, ist bereits fix angedacht. Der Zeitraum für die Sonderförderung gilt ab dem Tag, an welchem Tagungen wieder möglich sind bis jedenfalls 2023. Anträge sind an die Voraussetzung gekoppelt, dass die Tagungen entweder in Wiener Hotels oder in gewerbsmäßig am Markt agierenden Locations stattfinden.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

www.vienna.convention.at

www.bmlrt.gv.at

www.oeht.at

www.wien.gv.at